Die tägliche Arbeitszeit einer Betreuungskraft beträgt natürlich nicht 24 Stunden. Die normale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Die räumliche Nähe zu der betreuten Person ermöglicht jedoch schnelle Reaktion im Ernstfall sowie die Flexibilität bei der Planung der Arbeitszeiten im gesetzlichen Rahmen. Das betrifft, zum Beispiel, den Anfang und das Ende des Arbeitstages, Ruhezeiten usw. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz: gute Arbeitsbedingungen bilden die Grundlage für eine zufriedenstellende Betreuung.
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