Berücksichtigt werden die Art und der Umfang der Aufgaben, die von der Betreuungskraft zu erledigen sind und das erforderliche Sprachniveau. Da die Betreuung zu Hause auf der Grundlage des geltenden Rechts erfolgt, müssen Sie auf Beihilfen und finanzielle Unterstützung vom Staat nicht verzichten. Außerdem sind die Betreuungsleistungen im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Pflegegeldern und Beihilfen.